Bei der Lasertherapie wird die Laserfaser unter Ultraschallkontrolle in der Krampfader bis kurz vor die Einmündung in die tiefen Beinvenen geführt. Die Faser ist nur 0,4 mm dünn und kann über eine Flexüle eingeführt werden. Danach erfolgt eine lokale Betäubung des zu behandelnden Venenabschnittes, eine Tumeszensanästhesie. Dann wird die Laserfaser aktiviert und langsam zurückgezogen. Dabei erhitzt die vom Laser abgegebene Energie die Venenwand so stark von innen, dass das Gefäß zusammenschrumpft und sich mit der Zeit auflöst. Ihre Funktion übernehmen andere Venen. Die Laserfaser zerstört die Krampfader und abgehende Seitenäste mit Temperaturen von bis zu 120 Grad Celsius. Anders als früher strahlen moderne Katheter die Laserenergie nicht mehr nach vorn ab, sondern radial. So wird die Vene beim Herausziehen des Katheters seitlich ringsum bestrahlt. Im Anschluss können noch kleinere und oberflächlichere Venen mit einer Schaumsklerosierung behandelt werden.
Ein Leistenschnitt wie beim Stripping ist nicht nötig, wodurch das Risiko vermieden wird, Lymphgefäße oder gar Nervenstämme zu verletzen. Während beim Venen-Stripping zunächst Druckverbände und Bettruhe notwendig sind, können die Patienten nach einer Laser-Behandlung sofort mit einem Kompressionsstrumpf aufstehen. Die meisten Patienten sind bereits am nächsten Tag wieder arbeitsfähig.
Der Kompressionsstrumpf wird noch 1 Woche tagsüber getragen und es erfolgt zusätzlich 7 Tage eine medikamentöse Thromboseprophylaxe.
Mit einem Rezidiv-Risiko von fünf Prozent ist die Gefahr, dass die gleiche Vene nach einer Lasertherapie wieder Probleme bereitet, sehr gering. Das Risiko, dass an einer anderen Stelle des Beins eine neue Krampfader entsteht, liegt bei 20-40 Prozent. Das hat aber nichts mit dem Operationsverfahren zu tun, sondern liegt am Fortschreiten der Erkrankung.
Die Kosten für die LASER Behandlung werden in Sachsen von den privaten und den meisten gesetzlichen Krankenkassen übernommen.